Wichtiger Hinweis

Soweit eine Messstelle hier aufgeführt ist bedeutet dies lediglich, dass wir eine Messung an genau diesem Ort zu einem früheren Zeitpunkt anwaltlich bearbeitet haben. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass nachfolgende Messungen an der Örtlichkeit damit immer zu 100% korrekt verlaufen sind. Dazu ist jede einzelne Messung mit zu vielen Unwägbarkeiten verbunden. So kann an der gleichen Messstelle ein anderes Messgerät benutzt worden sein oder es kam anderes Personal zum Einsatz.

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Bei den Messstellen handelt es sich um von uns bearbeitete Verfahren im ganzen Bundesgebiet. Im Rahmen der Verteidigung wurden von der Bußgeldstelle sämtliche relevanten Unterlagen angefordert. In einigen Verfahren wurde die Messstelle vor Ort in Augenschein genommen um die näheren Umstände der Messung zu untersuchen. Derartige Überprüfungen sind oft bei stationären Messanlagen geboten, da hier die Qualität der Fahrbahnsensoren durch Ansicht vor Ort untersucht werden kann. Oft waren bei den aufgeführten Messstellen Messfehler, Zuordnungsfehler oder formelle Mängel nur durch die Einholung von gerichtlichen Sachverständigengutachten nachzuweisen.