Allgemeines
Das Überfahren einer roten Ampel gehört neben der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem zu geringen Abstand zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr. Der Bußgeldkatalog differenziert bei den Rotlichtverstößen zum einen nach der Dauer des bereits leuchtenden roten Signallichtes und zum anderen danach, ob infolge des Rotlichtverstoßes eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorgelegen, oder gar eine Sachbeschädigung stattgefunden hat.
Wird eine rote Ampel überfahren, so werden seitens der Bußgeldstelle meist empfindliche Strafen verhängt. Nur bei einer Rotlichtdauer unter 1 s und fehlender Gefährdung oder Sachbeschädigung wird ein Bußgeldbescheid ohne Fahrverbot erlassen. In allen anderen Fällen wird ein einmonatiges Fahrverbot gegen den Betroffenen verhängt. Weiterhin kommt es zur Eintragung von 3-4 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei Fahranfängern in der Probezeit wird bei jeglichem Rotlichtverstoß ein Aufbauseminar angeordnet und es kommt zu einer Verlängerung der Probezeit.
Grund für diese harte Sanktionierung ist die Tatsache, dass durch das Überfahren einer roten Ampel ein erhebliches Gefahrenpotenzial entsteht. In der Folge derartiger Rotlichtverstöße kommt es nämlich häufig zu schweren Unfällen mit teils erheblichen Sach- und Personenschäden.