Multanova MU VR 6FAFB
Beschreibung
Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA) ist in eine am überwachten Autobahnabschnitt bestehende Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) integriert. Zur Steuerung des Multanova MU VR 6FAFB dient anstelle des 6F-Bediengerätes ein Industrie-PC (PC-01) mit einem Spezialprogramm. Der PC-01 empfängt über ein serielles Bussystem die Zustandsmeldungen der Wechselverkehrszeichen von zwei Schilderbrücken (Mess- und Anzeigenquerschnitt) und stellt bei Bedarf automatisch die Grenzwerte am MU VR 6FAFB neu ein. Der PC-01 besitzt ein Funkuhr-Modul. Der überwachte Fahrbahnabschnitt weist eine Länge von 10 m auf und beginnt in einem Abstand von 20 m Entfernung zur Schilderbrücke. Innerhalb der ersten 2 m des Auswertebereiches wird die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeuges ermittelt, die weiteren 8 m dienen zur Verifikation des Messwertes.
Bei dem Messsystem werden elektromagnetische Wellen mit einer Frequenz von 34,3 (GHz) ausgesandt. Das Sendesignal dieser Geräte ist in Amplitude und Frequenz konstant. Es sind lediglich Geschwindigkeitsmessungen möglich. Ein Teil der von der Radarantenne ausgesandten elektromagnetischen Strahlung wird nach der Reflektion an dem Fahrzeug des Betroffenen und stattfindender Frequenzverschiebung von der Radarantenne aufgenommen. Das empfangene Dopplersignal wird zur zentralen Steuereinheit geführt. Dort wird es verstärkt, gefiltert und in eine Reihe von Impulsen umgewandelt. Die im Takt des Dopplersignals erzeugte Impulsreihe und die Information bezüglich der Fahrtrichtung werden einem digitalen Rechner zugeführt und weiterverarbeitet; anhand der Frequenzverschiebung wird die Geschwindigkeit des Objektes ermittelt. Das Gerät kann auch in einem Container integriert sein (Multaguard).
Fehlerquellen (Auswahl)
Die Messstelle muss den durch die Bedienungsanleitung vorgegeben Anforderungen entsprechen. Im Übrigen muss die gesamte Messung entsprechend der aktuellen Bedienungsanleitung durchgeführt worden sein. Das Fahrzeug muss sich in der korrekten Fotoposition befinden und es dürfen keine weiten Fahrzeuge auf dem Foto zu erkennen sein. Es darf auch keine Schrägfahrt des gemessenen Fahrzeuges vorgelegen haben. Die Einträge in der Protokolldatei müssen mit den VBA Protokollen übereinstimmen.