Zeugenfragebogen

Das Bußgeldverfahren beginnt manchmal mit der Zusendung eines Zeugenfragebogens. In einem Zeugenfragebogen steht regelmäßig in etwa, dass mit dem betreffenden Wagen eine Ordnungswidrigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt begangen wurde und dass man als Halter des Wagens jetzt doch bitte den Fahrer zum damaligen Zeitpunkt benennen möge.

Ein Zeugenfragebogen wird nur dann verschickt, wenn die Bußgeldstelle keine Kenntnis von der Identität des Fahrers hat. Dies ist z.B. regelmäßig dann der Fall, wenn der Halter des Kraftfahrzeuges eine juristische Person ist (beispielsweise eine GmbH oder Mietwagenfirma).

Wieso hat die Bußgeldstelle jetzt so ein Interesse am Fahrer des Wagens? Es reicht doch wenn sie die Anschrift des Halters hat?! Nach deutschem Recht kann jedoch nur der Fahrer eines Kraftfahrzeuges wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit belangt werden. Der Halter des Kraftfahrzeuges haftet grundsätzlich nicht für die durch den Fahrer begangenen Ordnungswidrigkeiten. Aus diesem Grund muss die Bußgeldstelle zunächst die Identität des Fahrers eindeutig ermitteln. Im Rahmen der Verjährungsvorschriften hat die Bußgeldstelle hierfür 3 Monate ab dem Datum der Tat Zeit.