Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen

Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen basieren auf in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen. Die erste Induktionschleife befindet sich unmittelbar nach der Haltelinie. Die zweite Induktionschleife befindet sich mitten auf der Kreuzung. Ein Rotlichtverstoß liegt nur dann vor, wenn die Kreuzung überfahren wurde. Zum Beweis dafür, dass eine rote Ampel überfahren wurde, sind deswegen immer 2 Fotos notwendig. Bei der Überprüfung einer solchen Messung ist u.a. auf folgende Punkte abzustellen:

  • War die Gelbzeit lang genug?
  • War die Anlage zum Zeitpunkt der Messung geeicht?
  • Ist auf dem Messfoto die Gelbzeit und die Rotzeit erfasst?
  • Ist auf dem Messfoto die Zeit in Hundertstelsekunden angegeben?
  • Befinden sich andere Fahrzeuge auf dem Foto?
  • Waren die bedienenden Beamten geschult?
  • Wurde ein ordnungsgemäßes Protokoll geführt?
  • Sind die Fehlmessungen erfasst?