Erfolgsaussichten
Messungen sind nicht immer korrekt
In der Vergangenheit hat sich in einer Vielzahl von Fällen herausgestellt, dass schlicht falsch gemessen wurde. Die Gründe hierfür variieren von Messverfahren zu Messverfahren. Manche Messmethoden basieren z.B. auf der Auswertung von Lichtprofilen vorbeifahrender Fahrzeuge. Wird nun aber nicht das Fahrzeuge selbst, sondern ein Schatten des Fahrzeuges oder gar eines anderen Fahrzeuges gemessen, so ist die Messung fehlerhaft. Gleiches trifft zum Beispiel auf die vielfältigen Möglichkeiten der Ablenkung von Radarstrahlen durch die Besonderheiten der einzelnen Messstellen zu. Sensoren in der Fahrbahn bei stationären Messanlagen unterliegen Verschleißerscheinungen durch Winterfrost, Salz und mechanische Einflüsse. Die Fehlerquellen sind vielfältig. Unsere Aufgabe ist es die konkrete Messung auf mögliche Fehlerquellen hin zu überprüfen und diese offen zu legen.
Verwechslung mit einem anderen Fahrzeug
Dieser Einwand kommt häufig bei mehrspuren Straßen, bei Überholmanövern oder generell dichtem Verkehr zum Tragen. Oft ist mehr als ein Fahrzeug auf dem Foto zu erkennen oder das gemessene Fahrzeug befindet sich in einer ungewöhnlichen Position. Selbst bei vermeintlich unauffälligen Fotos kommt es dazu, dass der gemessene Wagen sich überhaupt nicht in der korrekten Fotoposition des Messgerätes befand. Eine hohe Verwechslungsgefahr besteht auch bei Lasermessungen mit Handlasermessgeräten. Die Messungen erfolgen oft über große Entfernungen. Dabei verläuft der Laserstrahl nicht - wie man meinen könnte - parallel, sondern fächert sich kegelförmig auf. Der Kegeldurchmesser beträgt bei 250 Metern Messentfernung bereits rund 2 Meter. Es ist dann oft Glückssache, ob der Messstrahl das „Richtige“ oder das Fahrzeug dahinter / daneben erfasst.
Ort der Messung
Messungen sollten eine Berechtigung haben. Oft wird nicht an Gefahrenstellen gemessen, sondern da, wo die Wahrscheinlichkeit der Übertretung am größten ist. Messungen müssen auch in einem gewissen Abstand von den Begrenzungsschildern erfolgen. Dem Fahrzeugführer muss die Möglichkeit gegeben werden zu reagieren. Die Beschilderung muss korrekt und sie darf nicht verwirrend sein. Die Schilder müssen im Übrigen zum Messzeitpunkt vorhanden und erkennbar gewesen sein.
Fotoqualität
In Deutschland haftet nicht der Halter des Wagens für begangene Ordnungswidrigkeiten. Es muss der tatsächliche Fahrer ermittelt werden. Dies geschieht entweder durch Anhalten per Polizeikontrolle unmittelbar nach der Messung oder durch das Beweisfoto. Ein schlechtes Beweisfoto eröffnet eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten. Die Qualität der Beweisfotos ist z.B. bei Abstandsmessungen auf Autobahnen oft nicht ausreichend, weil dort keine Fotos gefertigt werden, sondern lediglich einzelne Videoframes als Fotoersatz herangezogen werden.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Sollen Fotos aufgenommen werden, so muss ein Anfangsverdacht bestehen. Dies ist bei normalen Geschwindigkeitsmessgeräten unproblematisch. Wenn bei einer Autobahnabstandsmessung jedoch ein durchlaufendes Video gefertigt wird, dann ist dies nicht verfassungskonform und das so gewonnen Beweismittel darf nicht verwertet werden.
Weitere Einwände
Die Sache darf nicht verjährt sein. Es gilt die 3 monatige Verjährungsfrist. Eine Übertretung kann gerechtfertigt sein, wenn hinreichende Gründe für die Notwendigkeit der Übertretung vorgetragen werden. Es muss der richtige Betroffene angeschrieben werden. Eine Zuordnung der Tat zu einer Person muss zweifelsfrei erfolgen können. Die Messung sollte nur mit hinreichender Begründung zur Nachtzeit erfolgen. Darüber hinaus ergeben sich Fallbezogen oft weitere Einwendungen.