Wahrnehmung durch Polizisten

Das Überfahren einer roten Ampel kann auch durch die persönliche Wahrnehmung von Polizeibeamten bewiesen werden. Hierbei muss unterschieden werden zwischen Polizeibeamten, die zur Überwachung einer bestimmten Ampelanlage abgestellte wurden und solchen, die einen Rotlichtverstoß bei der Ausübung ihres sonstigen Dienstes wahrgenommen haben wollen.

Im ersten Fall sind die Beamten in Bezug auf die Beobachtung der Ampelanlage meist optimal positioniert und können Rotlichtverstöße demzufolge gut beobachten. Bei der Erfassung des Rotlichtverstoßes kommt es darauf an, dass sowohl die Haltelinie, als auch die Ampel selbst erfasst werden.

Soweit Polizisten das Überfahren einer roten Ampel jedoch lediglich bei der Ausübung ihres sonstigen Dienstes wahrnehmen, befinden sie sich meist nicht in einer optimalen Beobachtungsposition. In derartigen Fällen ist genau darauf einzugehen, wo sich die Polizisten befanden und was sie von dieser Position gesehen haben wollen. Teils stellt sich heraus, dass das Überfahren der Haltelinie aus dem Blickwinkel der Beamten gar nicht wahrzunehmen war.