Weiteres Verfahren

Nachdem der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wurde muss dieser auch begründet werden. Dies tun wir im Rahmen einer umfassenden Ausführung zur Korrektheit der Messung. Dabei werden meist diverse Unterlagen bei der Bußgeldstelle angefordert. Es handelt sich meist um Unterlagen, die für die Beurteilung der Messung unerlässlich sind und zu deren Herausgabe (wenigstens in Kopie) die Bußgeldstelle verpflichtet ist.

 

Sollte die Bußgeldstelle das Verfahren nicht einstellen, so muss die Sache vor Gericht weiter verfolgt werden. Das Gericht entscheidet dann über die Korrektheit der Messung, bzw. die Korrektheit des Bußgeldvorwurfes insgesamt. Gegen eine Entscheidung des Gerichtes ist die Rechtsbeschwerde möglich. Im Rahmen der Rechtsbeschwerde wird das Urteil auf Rechtsfehler hin überprüft.