Abstandsunterschreitungen

Bei mehr als 80 km/h betrug der Abstand
in Metern zum Vorausfahrenden weniger als

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

5/10

75

1

 

4/10

100

1

 

3/10

160

2

1*

2/10

240

2

2*

1/10

320

2

3*

des halben Tachowertes

 

 

 

* Fahrverbot nur bei mehr als 100 km/h

 

Bei mehr als 130 km/h betrug der Abstand
in Metern zum Vorausfahrenden weniger als

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

5/10

100

1

 

4/10

180

1

 

3/10

240

2

1

2/10

320

2

2

1/10

400

2

3

des halben Tachowertes

 

 

 


Es handelt sich um Punkte nach dem neuen Punktesystem ab dem 01.05.2014. Wird ein Punkt eingetragen, so wird dieser nach 2,5 Jahren gelöscht. Werden 2 Punkte eingetragen, so werden diese nach 5 Jahren gelöscht.