Verteidigungsmöglichkeiten

Gegen Bußgeldvorwürfe können Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen. Meist werden die Möglichkeiten der Verteidigung jedoch unterschätzt. Wichtig ist, dass ein klares Ziel definiert wird. Dies kann z.B. darin bestehen die Eintragung von Punkten in Flensburg zu verhindern, oder den Bußgeldvorwurf komplett abzuwehren. Oft geht es auch um den Erhalt des Führerscheins oder die Abwehr / Umwandlung eines Fahrverbotes. Basis unserer anwaltlichen Verteidigung ist immer die intensive Auseinandersetzung mit den technischen und formellen Voraussetzungen der Messung. Darauf haben wir uns spezialisiert. Die Bußgeldstellen und Gerichte müssen sich an die Vorschriften eines komplexen Verfahrens halten. Beispielhaft:

  • Es müssen Fristen eingehalten werden.
  • Es darf nicht an allen Stellen gemessen werden.
  • Die Geräte müssen nicht nur geeicht sein, sie müssen auch aktuelle Softwareversionen und Bedienungsanleitungen aufweisen, was oft nicht der Fall ist.
  • Die Messung muss beweissicher und vor allem nachvollziehbar dokumentiert worden sein.
  • Es muss einen Grund für eine Messung geben und die Schilder müssen erkennbar gewesen sein.

Oft sind es technische Feinheiten bei der Bedienung der Messgeräte, die die Messungen komplett zu Fall bringen oder zu einem erhöhten Toleranzabzug führen.